DIALOGPOST: Ab 2020 neue Bedingungen für Sendungsinhalte

DIALOGPOST: Ab 2020 neue Bedingungen für Sendungsinhalte

Beim Produkt DIALOGPOST der Deutschen Post AG tut sich einiges, wie wir zuletzt in unserem Blogartikel DIALOGPOST ÄNDERUNGEN 2020 berichtet haben. Die letzten Änderungen betrafen Preisänderungen und neue Maßnahmen, wie etwa die Einführung des Dialogmarketing Einstiegsprodukts Postkarte.

Nun gibt die Deutsche Post AG neue Bedingungen für Sendungsinhalte der DIALOGPOST bekannt: Bislang konnte man über die DIALOGPOST werbliche und nicht werbliche Post verschicken. Ab 1. Januar 2020 dürfen es nur noch Werbesendungen sein, die mittels DIALOGPOST auf den Weg gebracht werden. Der Grund: Der Versand nicht werblicher Post verstößt nach aktueller Rechtsprechung gegen die Vorgaben des Postgesetzes. Von der Änderung betroffen sind übrigens auch Sendungen, die in Deutschland als DIALOGPOST INTERNATIONAL eingeliefert werden.

Was bedeuten diese neuen DIALOGPOST Bedingungen in der Praxis?

Sendungen, die keine werblichen Inhalte haben, können ab 1. Januar 2020 nur noch als Brief oder als Postkarte verschickt werden. Eine reine Inhaltsgleichheit ist keine Voraussetzung mehr dafür, ein Mailing als DIALOGPOST oder DIALOGPOST INTERNATIONAL einliefern zu dürfen.

Was sind werbliche Sendungen?

Per Definition dienen Sendungen mit werblichen Inhalten dazu, neue Kunden und neue Mitglieder zu gewinnen und an sich zu binden. Sie sollen dazu anregen, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen oder zu nutzen. Gleichzeitig dürfen Werbesendungen auch kostenlose Angebote oder Informationen enthalten, die ein Unternehmen, Marken, Produkte oder auch den oder die Anbieter selbst positiv darstellen.

Zu Werbesendungen zählen unter anderem: Mailings mit Gratisproben, Muster oder Mailingverstärker. Mailings dürfen selbstverständlich auch Angebote enthalten, die für Rabattaktionen oder für ein Bonusprogramm werben. Ebenso zulässig: Einladungen zu Events, Festen, Vernissagen oder zu Gewinnspielen, Glückwunsch-Karten und Kundenmagazine. Auch Image- und Parteienwerbung zählt zu werblichen Sendungsanlässen.

Was sind nicht werbliche Sendungen?

Sie möchten eine Markt- oder Meinungsforschung durchführen? Sie möchten über Änderungen in Ihren AGB informieren, Reiseunterlagen, Bestellbestätigungen und Preislisten verschicken oder auf konkrete Nutzungshinweise aufmerksam machen? Alle Sendungen, die ausschließlich allgemeine oder persönliche Informationen zum Hauptzweck haben, dürfen ab dem 1.1.2020 nur noch als Briefpost verschickt werden.

Weitere Informationen zu unserem umfangreichen Service für den Versand von Selfmailern finden Sie auf der Seite Lettershop. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Inhalte Ihrer nächsten Aussendung werblich oder nicht werblich sind, kontaktieren Sie uns bitte! Wir beraten Sie gerne.

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